Seit dem 12. Mai ist die Öffnung der Bremer Gastronomie unter Beachtung eines sehr umfassenden Auflagenpakets wieder erlaubt. Dennoch gelten Bremer Gastro-Betriebe durch den Coronavirus als besonders betroffen. Zur Unterstützung der Betriebe beschließt der Senat jetzt unter anderem den vollständigen Erlass der Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020. Das bedeutet dass alle Gastronomiebetriebe mit baurechtlich genehmigter Freisitzfläche auf öffentlichem Grund diese Flächen im Jahre 2020 gebührenfrei nutzen dürfen. Die bereits entrichteten Gebühren werden erstattet.
Dieser Beschluss wurde bei der Sitzung des Senats am 21.07.202 getroffen. Unter anderem behandelte der Senat die Änderung der Verordnung über die Schulferien in Bremen, die 11. Coronaverordnung uvm. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur neuen Beschlüssen des Senats.