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Überbrückungshilfe III – Investitionen in Digitalisierung sind förderwürdig

Published by bo_admin on 4. März 2021
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  • Allgemein
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Zeichnung : zwei Personen stehen vor einer Gletscherspalte; von oben legt eine Hand eine Brücke über die Spalte
Die Überbrückungshilfen wurden erneut verlängert und deutlich vereinfacht, um den Corona-bedingten Umsatzausfällen entgegenzuwirken.
Erstmalig werden auch Digitalisierungsinvestitionen besonders berücksichtigt.
Was bedeutet das?
  • Investitionen in Bereich der Digitalisierung (z.B. der Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Shopping-Plattformen, Anschaffungskosten von IT-Hardware etc.) sind einmalig bis zu 20.000 Euro erstattungsfähig.
  • Grundsätzlich sind Kosten auch rückwirkend, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind, im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattungsfähig.
  • Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Freiberufler*innen im Haupterwerb mit Jahresumsatz bis 750 Mio. EUR (unabhängig der Beschäftigten-Anzahl) aus allen Branchen.
  • Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mind. 30 % in jedem Monat des Förderzeitraums Nov. 2020 – Juni 2021, für den der Zuschuss beantragt wird.
  • Die Förderhöhe kann bis zu 90% der förderfähigen Kosten betragen.
  • Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte im Namen des Antragsstellenden an die Bewilligungsstellen im Land Bremen (BAB in Bremen und BIS in Bremerhaven).
  • Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
  • Weitere Informationen zu Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

Bei allen Fragen zu förderfähigen Digitalisierungsmaßnahmen in den Bereichen Einzelhandel und Gastgewerbe und dazu, wie Sie als Unternehmer*in Digitalisierung zur Entwicklung Ihres Unternehmens nutzen können, stehen Ihnen die Digital-Lotsen Bremen natürlich weiterhin zur Verfügung.
Mail: digital-lotsen@wfb-bremen.de

 Quelle: BMWi | Bild: Adobe Stock / Feodora
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