Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Damit können Unternehmen und Soloselbstständige Zuschüsse zu ihren Fixkosten erhalten. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent, bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Zusätzliche Regelungen gibt es für die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel. Neu ist die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Sie soll Unternehmen dabei unterstützen, Beschäftigte möglichst schnell aus der Kurzarbeit zu holen.
Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- Verlängerung der Überbrückungshilfe III
- Höhere Obergrenzen für insgesamt erhaltene Hilfen
- Verlängerung und Ausbau der Neustarthilfe für Soloselbständige
- Restart-Prämie als Personalkostenhilfe
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Quelle: Deutscher Städtetag / BMWi | Bild: Bundesministerium der Finanzen