Logo von Bremen-Bremerhaven. Innovativ aus Tradition.Logo von Bremen-Bremerhaven. Innovativ aus Tradition.Icon: Logo DigitallotseIcon: Logo Digitallotse
  • Home
  • Partner
  • FAQ
  • Kontakt
    • Presse
  • Neuigkeiten
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltungskalender
  • Leitfäden Digitalisierung
  • Digitalisierungsförderung
  • Baukasten-Shopsysteme Vergleich
✕
SHOPSYSTEME & FÖRDERMÖGLICHKEITEN – ONLINE-SEMINAR AM 21. JULI 2021 UM 18:30 Uhr
12. Juli 2021
Verschiedene Lebensmittel werden mit einem Smartphone fotografiert
(Erzwungene) Innovation dank Corona – Die Bremer Gastro-Szene wird digital
2. August 2021

Förderprogramm „Digitaler ReSTART“ – jetzt Antrag stellen!

Published by Caroline Lehnigk on 14. Juli 2021
Categories
  • Allgemein
Tags

Mit Digitalisierung in die Zukunft investieren.

Planen Sie ein Digitalisierungsvorhaben in Ihrem Unternehmen? Möchten Sie Ihre Mitarbeiter:innen qualifizieren? Führen Sie IT-Sicherheitsmaßnahmen ein oder erweitern bestehende Maßnahmen? Dann bietet Ihnen das Zuschussprogramm „Digitaler ReSTART“ vielfältige Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zukunftssicher und digital aufzustellen. Das Programm bietet Antragstellenden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Dabei beträgt die maximale Fördersumme 17.000 € je Unternehmen.

 

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe und Soloselbstständigen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Unternehmen, die vor dem 31.12.2020 gegründet worden sind
  • Förderfähig ist nur eine Selbstständigkeit pro Person. Nebenberufliche Selbstständigkeiten sind nicht förderfähig

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für Kleinst- und kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für mittlere Unternehmen von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Kostenerstattungsprinzip – nach erfolgreichem Verwendungsnachweis erfolgt die Auszahlung der Zuwendung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren
  • Verbesserung der Informationssicherheit
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden

Voraussetzungen:

  • Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung
  • Einhaltung des Gesetzes zum Bremer Mindestlohn

 

Förderanträge können bei der BAB – Die Förderbank und bei der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) eingereicht werden. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zum  Förderprogramm und die Förderrichtlinie zum Download.

Das Programm wird gefördert durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

Sie haben Fragen dazu oder benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung? Das Digital-Lotsen-Team steht Ihnen gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns per Mail digital-lotsen@wfb-bremen.de oder telefonisch unter: 0421 960 03 57.

Share
Caroline Lehnigk
Caroline Lehnigk
© 2022 WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH - Alle Rechte vorbehalten
  • Datenschutz
  • Impressum