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Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Veranstaltungs- und Kulturstätten, die für eine breite Öffentlichkeit zugänglich sind, können ab dem 23. Februar 2022 eine Förderung ab 100.000 Euro für zukunftsweisende Digitalisierungsvorhaben beantragen.
Gefördert werden unter anderem Investitionen in die Digitalisierung von Veranstaltungsabläufen, Besucherführung sowie Kassen- und Buchungssysteme. Aber auch Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Veranstaltungssicherheit und der Barrierefreiheit. „Ziel des Förderprogramms ist es, die Veranstaltungsbranche zu unterstützen, aus der Coronakrise heraus neue Perspektiven zu entwickeln. Bei digitalen Besucherleitsystemen beispielsweise geht es um den schnellen und kontaktlosen Einlass und das Bezahlen, die Registrierung und Nachverfolgung aber auch um die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden und Teilnehmende.
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, Sondervermögen sowie nichtrechtsfähige Anstalten und Stiftungen die auf eine Vielzahl von Besucher:innen ausgerichtete öffentliche Kultur- und Veranstaltungsstätten im Land Bremen betreiben.
Wie wird gefördert?
- Die Höhe der Zuschussförderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten
- Die Vorhaben müssen spätestens bis zum 30.09.2023 abgeschlossen sein
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
- Investitionen in digitale Systeme der Besucherlenkung und des Besucherscreenings
- Investitionen in digitale Veranstaltungstechnik
- Investitionen in digitale Technik zur Steigerung der Servicequalität und Informationssicherheit der Kassen- und Buchungssysteme
- Investitionen in die Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle und Prozesse
- Investitionen in die Verbesserung der allgemeinen Veranstaltungssicherheit
- Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des Zugangs von Personen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen und der Barrierefreiheit führen
Voraussetzungen:
Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten, um:
- Die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit öffentlicher Veranstaltungsstätten nachhaltig zu verbessern
- Den öffentlichen Veranstaltungssektor auf zukünftige Krisen besser vorzubereiten
- Insgesamt zur Transformation für digitale Wirtschaftsstrukturen im Land Bremen beizutragen
- Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000,00 Euro betragen
- Es werden nur Vorhaben gefördert, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Förderanträge können bei der BAB – Die Förderbank eingereicht werden. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zum Förderprogramm und die Förderrichtlinie zum Download.
Das Programm wird gefördert durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
Sie haben Fragen dazu oder benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung? Das Digital-Lotsen-Team steht Ihnen gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns per Mail digital-lotsen@wfb-bremen.de oder telefonisch unter: 0421 960 03 57.
[Foto: Unsplash/David Dvořáček]