
Datum/Zeit
29. Juni 2021
10:00 bis 11:30
Veranstaltungsort
Online Webinar - Sie erhalten Ihre Anmeldedaten vor der Veranstaltung per Mail
Kategorien
Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wird sich nicht nur die Bezeichnung Versandhandel in Fernverkäufe ändern, sondern es tritt eine erhebliche Erleichterung für Onlinehändler ein, da sie sich nicht mehr zwingend im EU-Ausland für Umsatzsteuerzwecke registrieren müssen, sondern auch die ausländische Umsatzsteuer in Deutschland erklären und bezahlen können – One-Stop-Shop. Dafür fallen die bisherigen Lieferschwellen weg.
Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie für die Nutzung erfüllen müssen und welche Anträge erforderlich sind.
Darüber hinaus werden die umsatzsteuerlichen Regeln für den Verkauf von Waren über elektronische Marktplätze, z. B. Amazon oder Ebay erheblich verändert. Diese Änderungen müssen Sie berücksichtigen, um die korrekte Umsatzsteuer ermitteln zu können. Die Änderungen wurden unter dem Titel „Umsatzsteuer-Digitalpaket“ bereits in deutsches Recht umgesetzt und bedeuten den größten Systemwechsel bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von innergemeinschaftlichen Warenverkehr an Konsumenten der letzten Jahrzehnte.
Eine kostenlose Veranstaltung der Handelskammer Bremen.