Datum/Zeit
28. Mai 2020
11:30 bis 12:30
Veranstaltungsort
Online Webinar
Kategorien
In 2020 „zündet“ die nächste Stufe des Kassengesetzes. Kassensysteme müssen dann mit einer zertifizierten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein und beim Finanzamt angemeldet werden. Auch das Thema Verfahrensdokumentation gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick an die aktuellen Anforderungen für elektronische Kassensysteme. Wann brauche ich eine TSE bzw. was ist, wenn das mit meiner elektronischen Kasse nicht geht? Wann und wie ist meine elektronische Kasse bei der Finanzverwaltung anzumelden? Was ist bei der Bonausgabepflicht seit 01.01.2020 zu beachten?
Referenten:
Thomas Biermann, DATEV